Bielefeld, November 2024
Verband Deutscher Varieté-Theater feiert großen Triumph über GEMA
Urteil zugunsten des VDVT ist rechtskräftig
12 Jahre dauerte der Streit zwischen der GEMA und dem Verband Deutscher Varieté-Theater (VDVT) nun an, jetzt musste die GEMA schlussendlich eine krachende Niederlage einstecken.
Seit 2012 standen sich die beiden Parteien immer wieder in langwierigen Verhandlungen und vor Gericht gegenüber. “Für uns ist das ein riesiger Erfolg und erleichtert die ganze Varietébranche und Kulturszene. Die Forderungen der GEMA in den vergangenen Jahren waren maßlos überhöht und standen in keinem Verhältnis. Wir mussten als Verband gegen diese Gebührenforderungen vorgehen, sonst wäre über kurz oder lang eine ganze Branche daran zugrunde gegangen”, erklärt Brien Dorenz, Rechtsanwalt des VDVT.
4,3 % der Einnahmen sollten zuletzt von den Varieté-Theatern an die GEMA gezahlt werden. Dieser Satz wurde nun durch die Entscheidung des OLG München vom 25.08.2023 auf 2,88 % der Nettoeinnahmen gesenkt. Für Shows mit weniger als 120 Minuten Musik-Anteil kann sich die GEMA-Abgabe sogar noch deutlich reduzieren. Wenn bspw. nur insgesamt 60 Musikminuten in der Show enthalten sind, reduziert sich die GEMA-Abgabe auf 1,44 % der Nettoeinnahmen.
Nachdem die GEMA die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25.08.2023 zum Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2024 zurückgenommen hat, ist dieses zuvor gefällte Urteil nun rechtskräftig. Vorangegangen war, dass der BGH signalisiert hatte, die Revision der GEMA zurückzuweisen.
Das Urteil des OLG München hat nicht nur für die Zukunft große Bedeutung, sondern bringt auch rückwirkend eine immense Entlastung für die Varietébranche mit sich, denn der neu beschlossene Gesamtvertrag, der durch das Oberlandesgerichts München nun rechtskräftig festgesetzt worden ist, gilt rückwirkend ab dem 01.01.2019 und bis mindestens zum 31.12.2025.
Damit können die Mitglieder des VDVT nun die zu viel gezahlten Gebühren rückwirkend von der GEMA zurückfordern.
“Da sprechen wir schnell mal über hundertausend Euro und mehr pro Jahr und Theater, die wir nun zurückfordern können”, so Olaf Stegmann, Geschäftsführer der GOP Entertainment Group und Präsident des VDVT.
Auch andere Branchen stehen mit der GEMA immer wieder auf Kriegsfuß. Aktuell beschließen viele Weihnachtsmärkte, auf Musik ganz oder in Teilen zu verzichten, um nicht Unsummen an GEMA- Gebühren zahlen zu müssen.
“Es ist traurig, dass durch die horrenden GEMA-Gebühren kulturelle Güter wie Weihnachtsmärkte oder eben auch wir als Varieté-Theater an die Existenzgrenze getrieben werden. Umso erleichterter sind wir natürlich jetzt über das Urteil”, so Stegmann.
Über den VDVT:
Neben den sieben GOP Varieté-Theatern gehören das Roncalli‘s APOLLO Varieté (Düsseldorf), Friedrichsbau Varieté (Stuttgart), Varieté im Hansa-Theater (Hamburg), Krystallpalast Varieté (Leipzig), Varieté Et Cetera (Bochum), Tigerpalast Varieté (Frankfurt), Bar jeder Vernunft, TIPI am Kanzleramt, Wintergarten Varieté (alle Berlin), die Dinnershow-Spiegelzelte PALAZZO (vier Standorte) und das Teatro (München) sowie der Friedrichstadtpalast in Berlin und der Europapark in Rust dem Verband an.